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Zeitreise durch eine jahrhundertlange Geschichte

Zusammengestellt von Dipl. Ing. Dr. Ludwig WIENER

Vögel und Vogelfang sind ein stetiger Begleiter der Menschheit. So soll schon der Ötzi - der im Similaun - Gletscher gefundene Steinzeitmensch, Utensilien zum Vogelfang bei sich getragen haben. Walther von der Vogelweide trug den Vogel in seinem Wappen, Kaiser Heinrich der Vogler und Kaiser Maximilian I gingen gern auf Vogelfang. Sie bezeugen die Bedeutung unserer heimischen Vögel in der jeweiligen Epoche. Zu den sieben ritterlichen Fertigkeiten wurden gezählt: das Schachspiel, Reiten, Schwimmen, Schießen, Ringen, der Vogelfang und das Saitenspiel.

Für das Salzkammergut bedeutend war aber die Erlaubnis des Vogelfanges durch Kaiser Rudolf II:

Instruktion Kaiser Rudolf II an den kaiserlichen Forstmeister in Linz (1579)

Am 20. Dezember 1579 unterzeichnete Kaiser Rudolf II in Prag ein Dokument, welches bestimmt, was auf den landesfürstlichen Besitzungen im "Land ob der Enns" erlaubt bzw. verboten ist. Das Salzkammergut gehörte fast zur Gänze zu diesen, direkt unter landesfürstlicher Herrschaft geführten Ländern.
Die Instruktion beginnt mit den Worten:


“Rudolf der Ander, von Gottes Gnaden erwählter Römischer Khayser zu allen Zeiten Merer des Reichs, ...."

Pkt. 39 dieser Instruktion handelt vom Verbot der Überlassung der Reißgejaids an Bürger und Bauern, die in mehreren Herrschaften verliehen wurden. Lediglich der Vogelfang ist zu vergeben erlaubt:


"Und nachdem Wir allen landleithen die verlassung der raißgejaider in Unseren wildtpann und gehölzern genzlichen verpotten (haben), so soll er Unser vorstmaister darob sein, daß demselben gelebt werde. Doch mag er den vogelfang verlassen, aber auf die bestnadtleuth guette achtung geben, das sy nit ander wiltprätt fällen."

die Instruktion endet mit:


"Geben auf unserm khönigelichen schloß zu Prag, den zwanzigsten tag des monats decembris anno neununsiebzigsten." 

In Salzburg wurde der Vogelfang bereits 1526 durch Erzbischof Matthäus Lang erlaubt.

Bilder: Ausschnitte aus der Instruktion Kaiser Rudolf II vom 20. Dezember 1579, in der er den Vogelfang ausdrücklich erlaubte (Original: Oberösterreichisches Landesarchiv, Herrschaft Steyr, Schachtel 694, Fasz. 34, Hs in 2 Stücken).